Private Krankenversicherung
für Beamte und Anwärter
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Private Restkostenversicherung
Bundes- und Landesbeamte haben in Deutschland grundsätzlich Anspruch auf die individuelle Beihilfe. Neben dem Beamten an sich, haben auch die berücksichtigungsfähigen Angehörigen Anspruch auf Beihilfe durch den Dienstherrn.
Beamte mit bis zu einem Kind im Familien-/Kinderzuschlag, erhalten von ihrem Dienstherrn eine Beihilfe in Höhe von 50%. Ab dem 2. Kind im Familien-/Kinderzuschlag erhöht sich die Beihilfe auf 70%. Dementsprechend sichern Beamte die Restkosten i.H.v. 50% bzw. 30% in der privaten Krankenversicherung ab. (Besonderheiten gelten für die Beihilfe in Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein)
Als Beamtenanwärter bieten wir Ihnen besonders günstige Konditionen an.
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Krankenversicherung: Beamte & Anwärter
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Die Kosten einer PKV werden durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Dazu gehört Ihr Eintrittsalter, Ihr Gesundheitszustand der letzten 5 Jahre bei Antragsstellung, die gewählten Leistungen, aber eben auch Faktoren, wie zum Beispiel das Dienstverhältnis, die geltende Beihilfevorschrift und Ihr Familienstand.
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